Bei Nahrungsmittelallergien handelt es sich um eine abnorme Reaktion des Immunsystems auf natürlich vorkommende Proteine in bestimmten Lebensmitteln, die die meisten Menschen bedenkenlos essen können. Aufgrund zahlreicher Verbraucherbeschwerden wurde 2006 ein neues Lebensmittelkennzeichnungsgesetz erlassen - das Food Allergen Labeling and Consumer Protection Act (FALCPA).
Gemäß FALCPA müssen Lebensmitteletiketten eindeutig angeben, ob das Lebensmittel ein „Hauptnahrungsmittelallergen“ enthält, d.h. eine Zutat, die ein Protein aus den folgenden acht Lebensmitteln enthält: Milch, Eier, Fisch, Krusten-und Schalentiere, Baumnüsse wie Mandeln, Walnüsse und Pekannüsse, Erdnüsse, Weizen und Sojabohnen.
Lebensmittelhersteller müssen das Gesetz einhalten, indem sie auf ihren Produktetiketten in einfachem Englisch die Nahrungsquelle jeder Zutat angeben, die Proteine aus den acht oben aufgeführten Lebensmitteln enthält oder selbst ist. Das FALCPA verlangt von den Herstellern auch, die Art der Baumnuss zu identifizieren.
Die Hersteller sind auch dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Lebensmittel durch das Vorhandensein von nicht deklarierten Allergenen nicht falsch gekennzeichnet oder gebrandet werden. Händler und Hersteller müssen sicherstellen, dass Allergene nicht vorsätzlich Lebensmitteln zugesetzt werden, die nicht auf dem Etikett deklariert sind; oder unbeabsichtigt in ein Lebensmittelprodukt gelangen und folglich nicht auf dem Etikett angegeben sind. Diese Zusetzung kann durch die gemeinsame Verwendung von Geräten oder anderen Herstellungsverfahren verursacht werden. Die Hersteller müssen Kontrollen identifizieren und implementieren, um potenzielle Kreuzkontakte von Allergenen zu verhindern.